Waldorf Frommer verschickt Abmahnung: Was sollten Betroffene jetzt tun?

Waldorf Frommer Abmahnung

Eine Waldorf-Frommer-Abmahnung im Briefkasten vorzufinden, ist wohl kaum ein Grund zur Freude. Die Münchner Kanzlei verschickt im Namen von Branchenriesen wie Sony Music oder Warner Bros. regelmäßig Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und nimmt dabei vor allem die Nutzer von Filesharing-Plattformen ins Visier. Doch nicht in jedem Fall müssen die Betroffenen die geforderte Summe auch in voller Höhe entrichten.

Wie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung funktioniert

Häufig sind es die eigenen Kinder, die sich auf solchen Tauschbörsen wie Bittorent, piratebay oder Emule sorglos Musik und Filme herunterladen. Mit dem Herunterladen auf den eigenen PC stellen sie die entsprechenden Dateien auch anderen Nutzern zur Verfügung - auch Seeding genannt. Damit beteiligt sich der Nachwuchs an der Verbreitung der Dateien und handelt somit illegal. Das böse Erwachen folgt in der Regel nur wenige Wochen später in Form einer Abmahnung von Waldorf Frommer. Die darin geforderte Summe beläuft sich auch gern mal auf 1500 Euro. Wer sich tatsächlich am illegalen Filesharing beteiligt hat, ist für die Rechtsanwälte aus München zunächst nicht von Belang - die Haftung trägt der Besitzer der IP-Adresse. Wer genau sich hinter dieser Adresse verbirgt, erfahren die Abmahnkanzleien von den Internetprovidern, die in solchen Fällen zur Herausgabe der persönlichen Daten verpflichtet sind.

Keine überstürzten Reaktionen

Für die Kanzleien sind solche Abmahnungen Alltag, die Empfänger fallen dagegen häufig aus allen Wolken. Es ist nur allzu verständlich, dass sie die Forderungen entweder ganz schnell begleichen wollen oder auf eigene Faust den Versuch unternehmen, die Höhe des Betrag zu minimieren. Da ihnen allerdings die juristischen Feinheiten des Urheberrechts kaum geläufig sind, sind solche Versuche nur selten von Erfolg gekrönt und führen eher dazu, dass eine tatsächliche Chance auf Minderung der geforderten Summe zunichte gemacht wird. So kommt es beispielsweise vor, dass Empfänger der Abmahnung zunächst nur die geforderte Unterlassungserklärung abgeben wollen, dabei aber, ohne es zu wissen, eine Schuldanerkenntnis abgeben. Daher rät der auf Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwalt Björn Wrase Betroffenen grundsätzlich davon ab, Waldorf Frommer zu kontaktieren oder Erklärungen jedweder Art abzugeben.

Kostenlose Erstberatung und bundesweite Vertretung durch einen Experten

Dass die Münchner Abmahnkanzlei fleißig ist, weiß wohl kaum einer besser als Björn Wrase. Der bundesweit aktive Rechtsanwalt hat es tagtäglich mit Abmahnungen durch Waldorf Frommer zu tun. In der Regel handelt es sich dabei um Massenabmahnungen, die in identischer Form an eine Reihe von Adressaten verschickt werden; anders könnte die Vielzahl an Urheberrechtsverletzungen auch gar nicht verfolgt werden. Da jedoch jeder Fall individuell ist, kann Björn Wrase die geforderten Beträge häufig erheblich mindern. Dafür muss er den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung nicht einmal vollständig entkräften; auch wenn eine Haftung besteht, kann die Summe um die Hälfte und in manchen Fällen gar um zwei Drittel gesenkt werden. Wenn die Tat nicht durch den Inhaber der jeweiligen IP-Adresse begangen wurde, können die Ansprüche auch gänzlich zurückgewiesen werden. Welche individuellen Möglichkeiten sich den Betroffenen genau bieten, können sie auch im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung erfahren, welche die Kanzlei Wrase kostenlos anbietet.