VW-Aktie: Verlust berechtigt Aktionäre zu Schadenersatzforderungen

VW Aktie Verlust

In den vergangenen Tagen gab es am Kapitalmarkt kaum ein anderes so beherrschendes Thema, wie die vom Volkswagen Konzern durchgeführte Abgasmanipulation an US-Dieselfahrzeugen. In der Folge verzeichnete auch die VW-Aktie einen Verlust an der Börse und notierte teilweise innerhalb von zwei Tagen um über 30 Prozent niedriger als zum Ende der vergangenen Woche. Nach Ansicht von Rechtsexperten haben Anleger die Möglichkeit, den Volkswagen Konzern aufgrund der Abgasmanipulationen und der damit verbundenen kapitalmarktrechtlichen Konsequenzen auf Schadenersatz zu verklagen.

Hintergrund: Volkswagen hat Dieselfahrzeuge in den USA manipuliert

Der Anlass für den Skandal rund um den deutschen Automobilkonzern ist die Abgasmanipulation, die an Dieselfahrzeugen in den Vereinigten Staaten vorgenommen wurde. Volkswagen hat diese Manipulation bereits zugegeben, der ehemalige Chef Martin Winterkorn hat die Konsequenz gezogen und ist von seinem Amt als Vorstandsmitglied zurückgetreten. Mithilfe eines speziellen Programms hatte der deutsche VW-Konzern bei den betroffenen Dieselfahrzeugen in den Vereinigten Staaten erreicht, dass die Abgasnorm zwar bei offiziellen Prüfungen eingehalten wurde, nicht aber im täglichen Betrieb der Fahrzeuge. Somit handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen die geltenden Abgas- und Klimaschutzgesetze der USA, der letztlich von der amerikanischen Behörde EPA aufgedeckt wurde. Inzwischen gehen manche Experten sogar davon aus, dass die Manipulationen nicht nur Autos in den USA betreffen, sondern weltweit. Somit wären auch in Europa über zehn Millionen VW-Fahrzeuge betroffen.

VW-Aktie: Verlust an der Börse

Dass diese Meldung über ein in Deutschland ansässiges Unternehmen auch an den Börsen nicht ohne Konsequenzen blieb, leuchtet ein. Nicht nur die Aktien von Volkswagen brachen teilweise um mehr als 20 Prozent ein, auch der Chart weiterer deutscher Automobilkonzerne, zum Beispiel von BMW, Porsche oder Daimler, zeigte einen negativen Verlauf. Dies führte in der Folge auch beim DAX zu deutlichen Verlusten.

Neben dem finanziellen Schaden sorgt die Abgasmanipulation dafür, dass nicht nur bei Volkswagen, sondern nach Ansicht einiger Experten bei der gesamten deutschen Industrie ein erheblicher Imageschaden entstanden ist. VW-Aktionäre weltweit erlitten durch den Kursrutsch erhebliche Verluste. In diesem Zusammenhang werfen Rechtsexperten wie Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, dem Konzern unterlassene Kapitalmarktinformationen vor.

VW-Aktionäre haben Schadenersatzanspruch

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Andreas W. Tilp haben zahlreiche VW-Aktionäre jetzt einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Konzern, weil dieser gesetzliche Informationspflichten verletzt hat. Nach Meinung der Tübinger Kanzlei dürfte die von VW eingeräumte Abgasmanipulation deshalb dazu führen, dass Aktionäre Ansprüche auf insgesamt mehrere Milliarden Euro haben. Zudem hat VW nach Ansicht der Kanzlei nicht nur aufgrund der über Jahre hinweg verschwiegenen Abgasmanipulation gegen das Kapitalmarktrecht verstoßen, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass die von den amerikanischen Behörden durchgeführten Untersuchungen der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt wurden. Sollte sich bestätigen, dass es in den USA um rund 482.000 Fahrzeuge geht, die von der Manipulation betroffen sind, würde dies nach Einschätzung der Anwaltskanzlei dazu führen, dass zumindest all jene Aktionäre von VW-Aktien einen Schadenersatzanspruch haben, die die Aktien nach dem Manipulationsbeginn erworben haben und mindestens bis zum
17. September 2015 noch im Bestand hatten. Die Höhe des möglichen Schadenersatzes würde sich in dem Zusammenhang aus der Kursdifferenz zwischen dem Höchstkurs am Freitag, dem 18. September, und dem Tiefstkurs am Dienstag, dem 22. September 2015, ergeben.