ZERRES BISSOT + PARTNER Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB
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Komplexes Thema Unternehmensnachfolge: In Mönchengladbach beraten Experten

Unternehmensnachfolge Mönchengladbach

Die Planung einer Unternehmensnachfolge gilt als aufwendiger und sensibler Prozess, in dem persönliche Belange ebenso berücksichtigt werden müssen wie betriebliche Notwendigkeiten. Zudem ist sicherzustellen, dass die Nachfolge ohne steuerliche Risiken erfolgen kann. Die Steuerplanung ist tunlichst darauf auszurichten, dass eine steuerneutrale Übertragung realisiert wird. Damit der Ablauf so reibungslos und rechtssicher wie möglich gelingt, ist es sinnvoll, sich externe Hilfe zu suchen. Wenn es um die Begleitung einer Unternehmensnachfolge, einen Unternehmenskauf oder einen Unternehmensverkauf geht, kann eine in Mönchengladbach ansässige Kanzlei weiterhelfen.

Die Unternehmensnachfolge – eine komplexe Aufgabe

Wenn der Inhaber einer Firma seinen Posten abgeben wollte, war es früher selbstverständlich, dass sein Sohn oder seine Tochter das Unternehmen weiterführten. Das hat sich längst geändert. Nicht in jedem Fall gibt es Nachkommen, die infrage kommen, und nicht jedes Unternehmerkind hat den Wunsch, die Nachfolge seines Vaters oder seiner Mutter anzutreten. Eine Unternehmensnachfolge ist heute ein zeitaufwendiger und sensibler Prozess, denn mit ihr entscheidet sich in erheblichem Maße, wie es mit dem jeweiligen Betrieb weitergeht. Aktuell gibt es in Mönchengladbach und anderen deutschen Städten rund 30.000 kleinere und mittelständische Familienunternehmen, die in andere Hände übergeben werden sollen. Statt engen Familienmitgliedern sind es mittlerweile oftmals langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in die Überlegungen und die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Trotzdem ist es sinnvoll, sich auch externe Hilfe zu holen, um beim vielschichtigen Thema Unternehmensnachfolge von professionellem Rat in steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen zu profitieren. Denn eine Unternehmensnachfolge birgt diverse Risiken – es können sich aber auch Chancen hieraus ergeben.

Zur Unternehmensnachfolge in Mönchengladbach beraten lassen

Zum einen bietet ein Führungswechsel die Gelegenheit, die Ausrichtung eines Unternehmens auf den Prüfstand zu stellen und daraus Erkenntnisse abzuleiten, die in der Konsequenz zu wichtigen Neuerungen führen können. Zum anderen lassen sich unter Umständen auch Steuervorteile erzielen, indem über eine Änderung der Gesellschaftsform nachgedacht wird.

Doch es kann auch zu Differenzen kommen zwischen dem Übergeber/Verkäufer und dem angedachten Nachfolger/Käufer, weshalb es von Vorteil ist, sich so früh wie möglich mit der Regelung der Unternehmensnachfolge zu beschäftigen. Häufig haben der Firmeninhaber und sein potenzieller Nachfolger nämlich unterschiedliche Vorstellungen, was den Wert des Unternehmens anbetrifft. Bei der Wertermittlung des Unternehmens ist Objektivität gefragt. Es wird häufig beobachtet, dass langjährigen Unternehmern das Gespür für den objektiven Unternehmenswert ihres eigenen Unternehmens fehlt. Dies ist mehr als verständlich, haben sie doch über die Jahre viel Kraft, Herzblut und Leidenschaft in den Aufbau und die Führung ihres Unternehmens gesteckt.

Hier ist der Berater gefragt, der die Unternehmenszahlen ohne Emotionen betrachtet, denn wenn der Kaufpreis zu hoch angesetzt ist, wird es schwierig sein, einen geeigneten Nachfolge zu finden. Mit fachlicher Hilfe kann so ein objektivierter Unternehmenswert ermittelt werden, der die Positionen von Verkäufer und Käufer zusammenführt. Hier kann es helfen, einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zurate zu ziehen, der für eine betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich einwandfreie Übertragung sorgt. In Mönchengladbach hat die Kanzlei ZERRES BISSOT + PARTNER Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB ihren Sitz, die sich auf das Thema Unternehmensnachfolge spezialisiert hat.

Bei einer unentgeltlichen Unternehmensnachfolge spielt das Thema Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer eine übergeordnete Rolle. Aber auch abseits aller fachlichen Probleme und Fallstricke gilt es, Konflikte zu vermeiden. Je nachdem, an wen die Eltern das Unternehmen übergeben, können Konflikte innerhalb der Familie entstehen, die nicht gewollt sind. So kann zum Beispiel zwischen den Kindern ein Wettbewerb entstehen, wer der beste Unternehmer ist – dies kann von den anderen Kindern leicht missverstanden werden und in einen Wettbewerb um den "besten Sohn" oder die "beste Tochter" umgedeutet werden – im Zweifel mit negativen persönlichen Folgen für die gesamte Familie. Um solchen Situationen vorzubeugen, sollte das Thema rechtzeitig und mit der gesamten Familie besprochen werden, um die Akzeptanz herzustellen. Hierbei gilt aber bei aller familiärer Verbundenheit: Rationale Vorgaben der Unternehmensführung sind immer von den emotionalen Familieninteressen zu trennen. Keine leichte Aufgabe!

Die Experten der Kanzlei beraten nicht nur bei allen Fragen und Problemen, die rund um den Komplex der Unternehmensnachfolge auftauchen können, sondern begleiten auch den gesamten Prozess mit der nötigen Sensibilität und Übersicht. Dabei sind die Spezialisten auf sämtliche Fallstricke und Komplikationen vorbereitet. So entstehen insbesondere in Personengesellschaften immer wieder Konstellationen, die größere Herausforderungen darstellen als die in Kapitalgesellschaften. Oft kommt es zu Verflechtungen zwischen privaten und beruflichen Belangen, und auch den Schnittstellen zwischen Zivil- und Steuerrecht muss besondere Beachtung geschenkt werden. Zudem ist die Unternehmensnachfolge für die Eigentümer neben dem reinen Verwaltungsprozedere auch mit persönlichen Interessen und Wünschen verknüpft: Wie können die Kinder und Ehegatten nach der Übergabe finanziell abgesichert werden? Wie geht es mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiter – und wie wird mit den Errungenschaften des bisherigen Inhabers umgegangen? Auch bei der Klärung dieser Fragen hilft die Kanzlei ZERRES BISSOT + PARTNER weiter – mit langjähriger Erfahrung, Einfühlungsvermögen und Professionalität. Viele langjährige zufriedene Mandanten und gute positive Bewertungen der Kanzlei belegen die Qualität ihrer Leistungen.

Exkurs: Der Notfallkoffer: Wie ein Unternehmen auch ohne Führung handlungsfähig bleibt

Neben der Unternehmensnachfolge berät die Kanzlei auch in Sachen Notfallkoffer. Das heißt: Auch wenn ein Unternehmer nicht vorhat, seinen Betrieb aufzugeben, sollte er sich mit dem Thema Notfallvorsorge auseinandersetzen – und Voraussetzungen dafür schaffen, dass sein Unternehmen auch dann handlungsfähig bleibt, wenn er krankheits- oder unfallbedingt aussetzen muss. Denn wenn ein Betrieb ausschließlich auf eine einzige Person ausgerichtet ist, kann es im Ernstfall zu Problemen kommen. Deshalb sollten einige Fragen schon präventiv geklärt werden: Wer ist zeichnungsberechtigt, um beispielsweise Rechnungen bezahlen zu können? Wer vertritt den Firmenleiter, wenn es darum geht, Verträge abzuschließen? Wer kündigt Mitarbeitern oder stellt neue ein? Und wer hat eine Bankvollmacht und den Zugang zu wichtigen Dokumenten? Um zu gewährleisten, dass der Betrieb nahtlos weiterlaufen kann, ist es nötig, gezielt Vorkehrungen zu treffen und Vollmachten zu formulieren – auch bei diesen wichtigen Entscheidungsprozessen und ihrer Umsetzung können sich Unternehmen von der Kanzlei ZERRES BISSOT + PARTNER mit fachkundigem Rat unterstützen lassen.