Wissenswertes zur Testamentsvollstreckung: In Kassel beraten Experten

Testamentsvollstreckung Kassel

Die gerechte Verteilung des eigenen Nachlasses lässt sich in einem Testament festlegen. Erblasser, die ihr Vermögen schützen, Ehepartner und Familienmitglieder finanziell absichern und den Familienfrieden erhalten möchten, sollten die Vorteile einer Testamentsvollstreckung nutzen. In Kassel berät hierzu ein zertifizierter Testamentsvollstrecker.

Die Nachlassregelung birgt Streitpotenzial

Das Testament, in der Fachsprache als "letztwillige Verfügung" bezeichnet, regelt die Vermögensverteilung eines Erblassers nach seinem Tod. Zum Vermögen gehören sowohl Immobilien und Grundstücke als auch der persönliche Hausrat und Tiere. Doch nicht immer kann ein Testament einen Streit verhindern. Viel zu oft kommt es zu Unklarheiten - trotz präziser Formulierungen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass Vermächtnisnehmern häufig einzelne Gegenstände zugesprochen werden. Was jedoch mit dem verbleibenden Nachlass geschehen soll, wird nicht geklärt. Es ist daher ratsam, vorab eine klar strukturierte Erbfolge festzulegen und diese in einem Testament zu fixieren. Dabei erweist sich die Beratung durch einen Experten als sinnvoll, denn ein juristischer Laie ist in der Regel mit der umfangreichen und komplizierten Abwicklung des Nachlasses schlicht überfordert.

Testamentsvollstrecker beauftragen: Die Vorteile

Eine zuverlässige Absicherung bietet zudem die Beauftragung eines Testamentsvollstreckers. Dieser ist an den genauen Wortlaut des Testaments gebunden. So kann er voreilige Entscheidungen der Erben verhindern und eine Zersplitterung des Familienvermögens vermeiden. Der Testamentsvollstrecker agiert im Fall mehrerer Erben gleichzeitig als Vermittler. Während eine gemeinschaftliche Nachlassverwaltung nicht selten zu Streitigkeiten führt, kann die Ernennung einer neutralen Instanz Konflikte verhindern. Als Spezialist auf dem Gebiet des Erbrechts hält sich der Testamentsvollstrecker an den Letzten Willen des Erblassers und stellt dessen exakte Einhaltung sicher.

Da der Testamentsvollstrecker infolge seiner Beauftragung dazu berechtigt ist, über den Nachlass zu verfügen, hat der Erblasser die Möglichkeit, über seinen eigenen Tod hinaus für einen längeren Zeitraum Einfluss auf die Nachlassverwaltung und -verteilung zu nehmen. Zu den Aufgaben des Verwalters gehört unter anderem auch die Entlastung von Erben: Befinden sich diese im Ausland und sind daher nicht in der Lage, die Nachlassangelegenheiten selbst zu erledigen, übernimmt der Beauftragte die Verwaltung.

Des Weiteren ist der Testamentsvollstrecker für Gerichtsverfahren zuständig, die im Rahmen der Nachlassverwaltung geführt werden müssen. Zugleich lassen sich durch eine Testamentsvollstreckung minderjährige Erben und Erben mit Behinderung vor Rückgriffen des Sozialhilfeträgers beziehungsweise des gesetzlichen Vertreters schützen. Nach einer Anordnung zur Testamentsvollstreckung können zudem Gläubigerzugriffe abgewendet werden, die sich oftmals aus Zwangsversteigerungen ableiten.

Testamentsvollstreckung in Kassel

Seit einiger Zeit ist die Testamentsvollstreckung nicht mehr ausschließlich Anwälten vorbehalten. Umso wichtiger ist es, bei der Wahl eines geeigneten Testamentsvollstreckers auf vorhandene Qualifizierungen zu achten. In Nordhessen gelten Jakob & Sozien seit über vierzig Jahren als verlässliche Ansprechpartner. Die innovative und wachstumsstarke mittelständische Sozietät ist eine der führenden Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften im Großraum Kassel. Hans-Günter Jakob ist neben seiner Funktion als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand auch als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) tätig. Seine fundierte Ausbildung und regelmäßige Fortbildung in Kombination mit seiner mehrjährigen Erfahrung und seinem Fingerspitzengefühl ermöglichen ihm eine kompromisslose Ausführung der letztwilligen Verfügung des Erblassers. Er kümmert sich verantwortungsvoll um alle Verbindlichkeiten, wie die Verteilung des Nachlasses an die Erben - auch langfristig zur Vermögensverwaltung im Sinne behinderter, minderjähriger oder überschuldeter Erben.