Beratung zum Steuerstrafrecht: In Mannheim helfen erfahrene Strafverteidiger weiter

Steuerstrafrecht Mannheim

Um im Steuerstrafrecht stets auf dem neuesten Stand zu sein, müssen selbst mit der Materie vertraute Strafverteidiger viel Zeit investieren, denn die Regelungen werden häufig geändert. Gerade Verfahren im Steuerstrafrecht können für die Betroffenen schwerwiegende Folgen haben, die unter Umständen sogar die wirtschaftliche Existenz bedrohen können. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, denn schnell entsteht ein Hinterziehungsvorwurf, weil beispielsweise Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich nicht (mehr) anerkannt werden. Darum sollte im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zügig ein Verteidiger beauftragt werden, der sich auf diesem Gebiet spezialisiert hat. Umfassende Beratung zum Steuerstrafrecht leisten in Mannheim die Anwälte einer renommierten Kanzlei.

Die Anforderungen an eine Selbstanzeige sind gestiegen

Zwar lässt sich bei Erkennen einer steuerlich zweifelhaften Gestaltung möglicherweise noch mit einer strafbefreienden Selbstanzeige reagieren. Allerdings sind die Vorgaben in den vergangenen Jahren bei den Anforderungen an die Wirksamkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige vom Gesetzgeber verschärft worden. Unrichtige und unvollständige Angaben müssen umfassend berichtigt und nicht gemachte Angaben vollständig nachgeholt werden.

Ein schmaler Grat

Das Steuerstrafrecht gewinnt stetig an Bedeutung und wird auch in den Medien auf Grund einiger prominenter Fälle immer präsenter. Bei steuerlichen Gestaltungen sind die Finanzbehörden zuletzt kritischer geworden und versagen häufig die steuerliche Anerkennung. Dabei greifen das Wirtschaftsrecht und das Steuerstrafrecht häufig ineinander, denn oft besteht ein Zusammenhang zwischen diesen beiden Bereichen. Die Kanzlei Schmidt • Rebell-Houben (vormals Compart & Schmidt) aus Mannheim wie auch der MELCHERS-Partner Dr. Stegemann gehören auf beiden Gebieten seit Jahrzehnten zu den Top-Adressen und sind regelmäßig in den wichtigsten Kanzlei-Rankings in Deutschland vertreten. Die Rechtsanwälte prüfen den schmalen Grat zwischen legaler Steuereinsparung und illegaler Steuerhinterziehung und haben auch bei einer Grenzüberschreitung das entsprechende Know-how, um für Individualpersonen und Unternehmen die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu finden.

Beratung zum Steuerstrafrecht: In Mannheim helfen erfahrene Strafverteidiger

Die drei renommierten Anwälte kennen sich nicht nur im nationalen, sondern auch im internationalen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht aus, denn die internationalen und europarechtlichen Vorschriften und Begriffsbestimmungen und deren Anwendung müssen ebenfalls beachtet werden. Es kann schnell passieren, dass beim Verdacht von verdeckten Gewinnausschüttungen neben dem Verdacht auf Steuerhinterziehung auch Vorwürfe wegen Untreue laut werden. Für den steuerstrafrechtlichen Verteidiger gilt es, diese Verästelungen zu erkennen und richtig einzuschätzen. Die drei Rechtsanwälte verfügen über diese tiefgehenden Kenntnisse und können Sachverhalte steuerstrafrechtlich kompetent beurteilen.

Im Jahr 2019 erhielt die Kanzlei damals noch unter dem Namen Compart & Schmidt das WirtschaftsWoche-Qualitätssiegel TOP-KANZLEI - WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT und Dr. Konrad Schmidt das WirtschaftsWoche-Qualitätssiegel TOP ANWALT - WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT.

Dr. Konrad Schmidt, Fachanwalt für die Rechtsgebiete Steuerrecht und Strafrecht, bearbeitet seit über 20 Jahren steuerstrafrechtliche Verfahren. Als ausgewiesener Fachexperte des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts zählt er zu den Mitgliedern des internationalen Netzwerks Tax & Legal Excellence.

Rechtsanwältin und Partnerin Hanja Rebell-Houben ist auf den Bereich Steuerstrafrecht spezialisiert und kann dank ihrer kaufmännischen Ausbildung neben dem juristischen Fachwissen auch mit praktischem Know-how aus dem Wirtschaftsleben aufwarten.

Dr. Norbert Stegemann ist seit über 30 Jahren als Rechtsanwalt im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und der Compliance-Beratung tätig. Er verfügt nicht nur über eine ausgeprägte Kenntnis des materiellen Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts, sondern auch über langjährige Erfahrung im Umgang mit den Ermittlungsbehörden.