Der Spezialist für Steuerstrafrecht in Köln und Bonn

Steuerstrafrecht Köln Bonn

Angesichts einiger prominenter Fälle in Sachen Steuerhinterziehung und Selbstanzeige und anderer Faktoren wie den den Finanzämtern zugespielten Datenträgern denken viele Steuerhinterzieher über eine Flucht nach vorn nach. Dass jeder Steuerzahler berechtigt ist, seine Steuerlast möglichst gering zu halten, ist gesetzlich verankert. Ebenso reguliert ist aber auch der rechtliche Rahmen, in dem dieses geschehen darf. Verstöße, die viele Jahrzehnte noch einen gewissen Ruf als Kavaliersdelikt oder weltmännisches Geschäftsgebaren hatten, werden mittlerweile nachhaltig verfolgt und streng geahndet.

Die Risiken einer vermeintlich strafbefreienden Selbstanzeige

Wer rechtliches und speziell steuerrechtliches Fehlverhalten selbst zur Anzeige bringt beziehungsweise ein Geständnis ablegt, darf in vielen Fällen auf eine mildere Strafe hoffen. Besonders im Steuerstrafrecht sind dafür allerdings strikte Regeln zu beachten, um die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige nicht zu verwirken. Bekanntes Negativbeispiel ist Uli Hoeneß, dessen Nacherklärung ihm wegen ihrer Unvollständigkeit nicht wesentlich weiterhalf. Die Haftstrafe musste er trotzdem antreten.

Letztlich ist jeder Steuerhinterzieher der Gefahr ausgesetzt, dass sein Fehlverhalten durch Zufall oder durch gezielte Ermittlungen seitens der Behörden aufgedeckt wird. Auch kleinere, nicht gemeldete Einkünfte aus Kapitalvermögen auf zum Beispiel einem im Ausland geführten Konto oder andere Erträge etwa aus der Vermietung einer Einlieger- oder Ferienwohnung können schon drastische Malnahmen nach sich ziehen. Eine Selbstanzeige muss vollständig und umfassend sein. Aufgrund der komplexen juristischen und steuerrechtlichen Situation speziell auch bei vielen ausländischen Kapitalanlageformen empfiehlt sich die möglichst frühzeitige Konsultation eines qualifizierten Beraters und Beistandes.

Juristische und steuerrechtliche Beratung zum Steuerstrafrecht in Köln und Bonn

Ob aus eigener Initiative oder wenn bereits ein Ermittlungs- oder Strafverfahren läuft: Ein Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht in einer Person minimiert Kommunikations- und fachliche Reibungsverluste zwischen den einzelnen Fachbereichen sowie zwischen den Beteiligten wie dem Steuerpflichtigen und den Behörden. Zusätzlich sollte die Chemie zwischen Mandant und Verteidiger stimmen, damit die Basis für eine effektive und vertrauensvolle Zusammenarbeit gegeben ist.

Die Kanzlei Stefan Arndt ist mit zwei Niederlassungen auf Steuerrecht und steuerrechtsbezogenes Zivilrecht spezialisiert und damit eine erste Adresse in Sachen Steuerstrafrecht in Köln und Bonn. Ein aktuelles Thema, über das die Kanzlei ihre Mandanten umfassend informiert, sind die voraussichtlichen und ab 2015 geltenden Änderungen im Steuerstrafrecht. Zu rechnen ist nicht nur mit einer deutlichen Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung von fünf auf zehn Jahre. Der Zeitraum, für den das Finanzamt hinterzogene Steuern nachfordern kann, liegt sowieso schon bei zehn Jahren. Zudem ist absehbar, dass die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung deutlich kostspieliger wird. Von einer Strafverfolgung wird nur noch abgesehen, wenn zusätzlich zu Steuern und Zinsen ein Strafzuschlag bezahlt wird. Dieser richtet sich nach einer von der Höhe der nachzuzahlenden Steuern abhängigen Staffelung. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro werden zehn Prozent Zuschlag erhoben, ab 100.000 Euro 15 Prozent und ab einer Million Euro 20 Prozent - wohlgemerkt zusätzlich zu den ohnehin fälligen Nachzahlungszinsen von sechs Prozent.

Richtiges Verhalten vor und im akuten Ernstfall

Wer kurzfristig über eine Selbstanzeige nachdenkt, sollte zur größtmöglichen Sicherstellung der Straffreiheit umgehend eine qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen. Auch wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht, muss sofort der Rechtsbeistand alarmiert werden. Dieses Recht kann dem Betroffenen nicht verwehrt werden, es sei denn, dass gleichzeitig ein Haftbefehl vorliegt. In jedem Fall sollte sich der Betroffene ruhig verhalten, sich eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses geben lassen und dessen Inhalt genau prüfen. Verwechslungen mit anderen Personen sind schon vorgekommen. Ebenso gab es Durchsuchungen, die über den Inhalt des Beschlusses hinausgingen.