Kostenloser Schuldencheck
Auf der Website steht ein kostenloser Schuldencheck zur Verfügung, der schnell ausgefüllt werden kann und damit eine erste Grundlage für die weitere Beratung bietet. Zunächst wird hier die Höhe der Gesamtschulden abgefragt, die in verschiedene Kategorien von unter 3.000 bis hin zu über 25.000 Euro eingeteilt ist. Wichtig ist für die Analyse die Frage nach dem Anstellungsverhältnis und dem Nettoeinkommen. Im Schuldencheck sollte der Nutzer angeben, wie viele offene Forderungen ausstehen und ob eine Pfändung droht. Auf der Grundlage dieser Daten ist eine kostenlose telefonische Erstberatung möglich, die unverbindlich als erste Orientierungshilfe dient.
Schuldenregulierung mit Schuldenanalyse-Kostenlos.de
Wenn der kostenlose Schuldencheck online ausgefüllt wurde, kann bereits eine monatliche Rate für einen außergerichtlichen Vergleich berechnet werden. So kann die Schuldenregulierung mit Schuldenanalyse-Kostenlos.de beginnen, vorausgesetzt der Schuldner möchte die Kanzlei Ruff damit beauftragen. Denn die Kanzlei Ruff hat diese Website entwickelt und bietet deutschlandweit auf einfachem Weg die Schuldnerberatung an. Dabei profitiert das Team von der Erfahrung aus vielen Tausend betreuten Fällen. Gemeinsam mit ihren Mandanten wird die finanzielle Situation analysiert und dann ein Lösungsweg erarbeitet. Auf dieser Basis schickt die Kanzlei per Mail oder Post die Vertragsunterlagen sowie eine Anleitung zu, damit der Schuldner weiß, welche Unterlagen er einreichen muss.
Schuldnerberater bieten schnelle Hilfe an
Ganz wichtig ist es der Kanzlei Ruff, dass sie den Betroffenen sofortige Hilfe anbieten kann, denn gerade in finanziellen Dingen müssen Fristen eingehalten werden. Darum können die Schuldner in den meisten Fällen noch am gleichen Tag das Gespräch suchen, um die Situation bewerten zu lassen - und das zu 100 Prozent kostenlos. Dank der schnellen Analyse können die Schuldnerberater die beste Möglichkeit aufzeigen, um aus der Schuldenfalle zu gelangen. Sobald die Gläubigerunterlagen eingereicht sind und die Zahlung einer vereinbarten Sanierungsragte erfolgt ist, nimmt die Kanzlei Ruff die Verhandlungen mit den Gläubigern auf. Die Gebühren sind dabei bereits in die Sanierungsrate eingearbeitet.