Komplexes Feld Schenkungsteuer: In München beraten Experten zu Nachfolgelösungen

Schenkungsteuer München

Im Zuge einer Erbschaft fällt in vielen Fällen die Erbschaftsteuer an. Diese sorgt dafür, dass Teile des Nachlasses an den Staat gehen. Um das zu verhindern, gibt es die Möglichkeit, Schenkungen vorab durchzuführen. Dafür fällt in manchen Fällen die sogenannte Schenkungsteuer an. In München hat sich eine Kanzlei auf diesem Gebiet spezialisiert und berät bei allen steuerrechtlichen Aspekten der Schenkung und Erbschaft.

Schenkungen als Alternative zur Erbschaft

Viele Erblasser möchten ihre Vermögenswerte, die sie im Laufe ihres Lebens erwirtschaftet haben, an ihre Erben weitergeben. Dabei handelt es sich häufig um Familienmitglieder, beispielsweise Ehepartner, Kinder und Enkel, denen oftmals Immobilien, aber auch andere Vermögenswerte wie Geldanlagen vererbt werden. Mit einem Testament möchten die Erblasser sicherstellen, dass ihr Letzter Wille bei der Verteilung ihres Vermögens berücksichtigt wird. Doch dabei ist in vielen Fällen zu beachten, dass die Erben mitunter Erbschaftsteuer zahlen müssen. So geht nicht der gesamte Nachlass an die Erben über; einen Teil erhält der Staat. Wie hoch dieser steuerliche Anteil ist, hängt von den Freibeträgen ab. Je näher die Verwandtschaft ist, desto höher ist der Freibetrag, der im Erbfall genutzt werden kann.

Alternativ dazu gibt es im Rahmen der steuerlichen Optimierung der Nachlassplanung die Möglichkeit, Schenkungen durchzuführen. Damit lässt sich in vielen Fällen die Erbschaftsteuer sogar vollständig umgehen.

Erbe steuerlich optimieren durch Schenkungen

Durch Schenkungen erhalten Erben bereits zu Lebzeiten Teile des Vermögens ausbezahlt und die Erbfolge lässt sich vorwegnehmen. Doch auch im Zuge von Schenkungen ist zu beachten, dass wie bei einer Erbschaft Steuern anfallen können. Bei der Schenkungsteuer gelten in etwa die gleichen Rahmenbedingungen, beispielsweise in Bezug auf die Freibeträge. Für Ehegatten läge der Freibetrag bei 500.000 Euro und für jedes Kind steht von jedem Elternteil ein Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro zur Verfügung. Selbst für nicht verwandte Personen gilt ein Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro. Das bietet Schenkenden Spielraum zur Gestaltung der Nachfolgelösung.

Experten für die Schenkungsteuer: In München beraten Spezialisten

Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Reihe zusätzlicher Freibeträge, die sich je nach Ausgangssituation ausschöpfen lassen. Der Vorteil einer Schenkung besteht darin, dass die Freibeträge für jeweils zehn Jahre gelten und nach dieser Frist wieder in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Aufgrund der Komplexität bietet es sich zur Ausgestaltung des Nachlasses an, sich an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden. Insbesondere bei frühzeitiger Schenkung besteht damit die Möglichkeit, Steuern im Zuge der Erbschaft teilweise sogar vollständig zu umgehen.

In allen Belangen der steuerlichen Gestaltung von Erbrechtsfragen wie der Schenkungsteuer sind in München die Experten der Kanzlei Vestigia erfahrene Ansprechpartner. Rechtsanwalt Harald Zankl ist als ehemaliger Finanzbeamter Dipl.-Finanzwirt (FH) und heute Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht sowie Steuerberater, Frank Wehr ist als Steuerberater tätig. Damit verfügen sie in allen rechtlichen wie steuerrechtlichen Belangen des Erbrechts über die erforderliche Expertise, umfassend zu beraten.