Lohndirekt GmbH
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Lohnabrechnung an einen Dienstleister outsourcen - ja oder nein?

Lohnabrechnung Dienstleister

Die Lohnabrechnung stellt für viele Unternehmen einen zeit- und kostenintensiven Prozess dar. Sie muss nach jeder erfolgten Entgeltzahlung erstellt werden. Je mehr Mitarbeiter, desto mehr bürokratischer Aufwand steckt also hinter der Lohnbuchhaltung. Die Lohnabrechnung dient sowohl für den Arbeitnehmer als auch für die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt als wichtigster Nachweis darüber, ob und in welcher Höhe die vorgeschriebenen Abgaben getätigt wurden. Viele Großunternehmen besitzen für diese Tätigkeit eigene Abteilungen. Allerdings kann das Outsourcing der Lohnabrechnung an einen Dienstleister für Unternehmen jeder Größe der sinnvollere, weil kostengünstigere Weg sein - und zwar vom KMU bis zum internationalen Großkonzern.

Wie sinnvoll ist das Outsourcing der Lohnbuchhaltung?

Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen lohnt es sich finanziell selten, eine eigene Abteilung zu eröffnen oder einen neuen Mitarbeiter nur für die Lohnabrechnung einzustellen. Doch wenn es an internen Kompetenzen fehlt, muss die Lohnbuchhaltung ausgelagert werden, damit diese effektiv und rechtssicher durchgeführt werden kann. Aber auch für größere Unternehmen kann es beispielsweise auch aus Haftungsgründen lohnenswert sein, die Lohnabrechnung in die Hände eines erfahrenen Dienstleisters zu geben. Aus diesem Grund unterstützen die Experten der Lohndirekt GmbH Unternehmen jeder Größe, Art und Branche bei sämtlichen Bereichen der Lohnbuchhaltung.

Lohnabrechnung mit dem Dienstleister Lohndirekt GmbH

Zum Service der erfahrenen Spezialisten gehören neben der klassischen Lohnabrechnung auch die effiziente Aufbereitung der Bewegungsdaten, die Abstimmung aller Datenveränderungen im Rahmen eines monatlichen "Lohn-Calls" sowie die Bearbeitung sämtlicher Mitarbeitereintritte und Mitarbeiteraustritte inklusive der notwendigen Meldungen. Weiterhin übernimmt die Lohndirekt GmbH alle Arbeiten rund um die laufende Lohnabrechnung - und zwar stets auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung. Dazu gehört auch das Bescheinigungswesen, welches bei Bedarf ebenfalls an den Dienstleister ausgelagert werden kann, der in diesem Zuge auch Anfragen von Krankenkassen sowie anderen Institutionen klärt. Zuletzt übernimmt er natürlich die umfangreichen Jahresendarbeiten wie beispielsweise die Meldungen zur Sozialversicherung, die Rückstellungslisten, die Schwerbehindertenabgabe oder die Berufsgenossenschaftsliste.