Geschäftspartnerprüfung: So werden Geschäftsbeziehungen transparent

Geschäftspartnerprüfung

Kriminelle Organisationen finden immer wieder Wege, Geld zu waschen. Um dem Einhalt zu bieten und Geschäftspartner zu prüfen, gibt es fundierte Mittel und Konzepte. Aus einer Geschäftspartnerprüfung resultieren nicht nur Analyseergebnisse, sondern auch Handlungsempfehlungen, die Kunden einfach umsetzen können.

Kriminelle Organisationen als Risiko bei Geschäften

Vermittler und Händler von wertvollen Gütern mussten sich bereits vor der Corona-Krise mit Risiken, wie etwa Geldwäsche durch kriminelle Organisationen, auseinandersetzen. Das ist mit ein Grund dafür, warum in manchen Sparten die Kriterien besonders hoch sind, wenn Geschäftspartner analysiert werden.
Kriminelle machen sich seit geraumer Zeit unterschiedliche Geldwäschesysteme zunutze, um inkriminiertes Geld ins legale Finanzsystem einzubringen.

Die Politik hat darauf mit einer Ausweitung geantwortet: Während früher vor allem Versicherungen und Banken vom Geldwäschegesetz erfasst waren, gilt dies nun auch für Glücksspielanbieter, Immobilienmakler sowie zum Beispiel Schmuck-, Kunst- und Autohändler. Auch diese sind nun dazu angehalten, Maßnahmen zu ergreifen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu vermeiden. Zum Schutz der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter müssen betroffene Unternehmen ein Compliance-Management-System implementieren.

Ein wichtiger Bestandteil ist die Überprüfung von Geschäftspartnern. Wenn die Prüfung zeigt, dass Verpflichtete ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten nicht erfüllen können, kann Folgendes passieren: Dann können ihnen die Aufsichtsbehörden Transaktionen sowie das Begründen oder Weiterführen von Geschäftsbeziehungen untersagen. Negative Konsequenzen, die daraus für Makler und Güterhändler resultieren, können jedoch verhindert werden.

Geschäftspartnerprüfung durch KYC-Lösungen

Mittels KYC (Know your costumer) werden Kunden dabei unterstützt, ihre Geschäftspartner zu prüfen. Hierbei kommt es zur Verifizierung und Identifizierung dieser Partner. Deren Stakeholder werden einer Abgleichung gegen Sanktionslisten unterzogen. Außerdem wird ermittelt, ob sich unter ihnen eine Person befindet, die politisch exponiert ist. Zudem werden die Kunden- und Geschäftspartnernetzwerke durchleuchtet. Anhand von Adverse Media Checks wird dann noch das Reputationsrisiko geprüft. Der Kunde erhält anschließend gut umsetzbare Handlungsempfehlungen.

Als Gesetzesgrundlage gelten §§ 11, 12 GwG und § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG: Identifizierung des Vertragspartners und der gegebenenfalls für ihn auftretenden Person sowie Prüfung, ob die für den Vertragspartner auftretende Person hierzu berechtigt ist als allgemeine Sorgfaltspflicht. Demnach muss allgemeinen Sorgfaltspflichten prinzipiell nachgekommen werden, wenn Geschäftsbeziehungen begründet werden.

Je nachdem, welche Sparte es betrifft, gelten andere Schwellenwerte. Für Kunstvermittler und Kunstlagerhalter lauten diese etwa: ab 10.000 Euro (egal ob bar oder nicht), für Glücksspielvermittler und -Veranstalter ab 2.000 Euro und für Güterhändler prinzipiell 10.000 Euro (bar). Handelt jemand mit hochwertigen Gütern gelten nun 2.000 Euro (bar) als Schwelle. Letztere sind in § 1 Abs. 10 legal definiert.

Kerberos sorgt für reibungslose Geschäftsbeziehungen

Kerberos achtet als externer Compliance-Berater für Geldwäsche darauf, dass allen Kriterien nach dem Geldwäschegesetz nachgekommen wird. Der Fokus liegt vor allem auf der automatisierten Netzwerk- und Risikoanalyse. Durch die fundierten Erfahrungen mit Regierungsbehörden und verschiedenen Mandaten hält das Unternehmen den Kunden den Rücken frei.

Je nach Branche gibt es andere Kriterien, denen eine Geschäftspartnerprüfung standhalten muss. Da Kerberos breit aufgestellt ist, gibt es für alle Verpflichteten nach dem GwG eine adäquate KYC-Lösung. Dabei gilt das Motto "Compliance for all".

KYC-Checks können auch digital durchgeführt werden. Mit der KYC-App von Kerberos ist die Prüfung von potenziellen Geschäftsbeziehungen noch einfacher. Geschäftspartner können rasch identifiziert, wirtschaftlich Berechtigte ausgemacht, Pep-Checks ausgeführt, Sanktionslisten abgeglichen und Netzwerkanalysen erstellt werden. Unter Einbeziehung von Adverse Media Checks ist auch hier das Beurteilen von Reputationsrisiken möglich. Daraus resultieren Risikoanalysen und Handlungsempfehlungen, die vom Kunden genutzt werden können, ohne dass diese KYC-Experte sein müssen.