Geldwäscheprävention - so setzen Unternehmen die Vorgaben des Geldwäschegesetzes um

Geldwäscheprävention

Unternehmen in Deutschland sind dazu verpflichtet, die Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) zur Geldwäscheprävention umzusetzen. Besonders gefährdet sind unter anderem Versicherungen, Kreditinstitute, Glücksspielveranstalter, Immobilienmakler und Händler hochwertiger Güter. Wer die Vorgaben des Geldwäschegesetzes nicht, nicht ausreichend oder falsch umsetzt, muss mit einem hohen Bußgeld und einer Rufschädigung des Unternehmens rechnen. Was Geldwäsche genau ist, worauf Unternehmen dabei achten müssen und wie die Vorgaben des Geldwäschegesetzes zur Geldwäscheprävention unkompliziert umgesetzt werden können, lesen Interessierte in diesem Beitrag.

Was ist Geldwäsche?

Geldwäsche bezeichnet das Einschleusen illegal erwirtschafteten Geldes (beispielsweise aus Drogenhandel oder Prostitution) in den legalen Wirtschaftskreislauf. Aus Drogenhandel, illegalem Glücksspiel, Korruption, Waffenhandel oder illegaler Prostitution erwirtschaftetes Geld wird auch als "schmutziges" Geld bezeichnet. Durch das Schleusen des Geldes durch verschiedene Konten und Firmen ist der Ursprung des Geldes am Ende nicht mehr nachvollziehbar. Somit kann das Geld im normalen Wirtschaftsverkehr beispielsweise zum Kauf teurer Güter wie Immobilien eingesetzt werden.

Worauf Unternehmen achten müssen

Kreditinstitute, Versicherungen, Versicherungsvermittler, Glücksspielveranstalter und
-vermittler, Immobilienmakler und Händler hochwertiger Güter zählen zu den Unternehmen, die von Geldwäsche besonders häufig betroffen sind beziehungsweise betroffen sein können. Deshalb sind sie nach dem GwG dazu verpflichtet, Vorgaben zur Geldwäscheprävention umzusetzen, und müssen mit verstärkten Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden rechnen. Werden die Vorgaben des Geldwäschegesetzes nicht, nicht umfassend oder falsch umgesetzt, drohen hohe Bußgelder sowie eine Rufschädigung des Unternehmens. Um dies zu vermeiden, müssen umfassende interne Sicherungsmaßnahmen getroffen werden. So müssen die Risiken im eigenen Betrieb erfasst und analysiert, Richtlinien und Handlungsanweisungen für die Geldwäscheprävention aufgestellt und implementiert, Mitarbeiter geschult und unter Umständen ein Geldwäschebeauftragter bestellt werden. Zudem müssen die Sorgfaltspflichten gegenüber den Vertragspartnern beachtet und die Angaben des VP identifiziert und überprüft werden. Nicht zuletzt müssen Verdachtsfälle gemeldet und eine saubere Dokumentation an die Aufsichtsbehörde sichergestellt werden.

Einfache und vollumfängliche Geldwäscheprävention mit Kerberos Compliance-Managementsysteme

Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen werden die hohen Anforderungen des Geldwäschegesetzes bezüglich der Geldwäscheprävention schnell zu einer kaum zu bewältigenden Aufgabe. Damit die Anforderungen dennoch erfüllt werden können, bietet das Unternehmen Kerberos Compliance mit Sitz in Köln vollumfängliche Dienstleistungen zur Geldwäscheprävention. Hierzu zählt nicht nur die Position des externen GwBs, sondern auch die Bereitstellung aller zur Einhaltung einer vollständigen Geldwäscheprävention notwendigen Instrumente. Zu diesen zählen Meldeportale, die Behördenkommunikation, die Schulung von Mitarbeitern, KYC, Risikoanalysen und das komplette Transaktionsmonitoring. Kerberos kann hierbei auf die Erfahrungen aus unterschiedlichsten Branchen zurückgreifen, zum Beispiel aus der Sportwetten-, Immobilien-, Kunst-, Automobil- oder Finanzbranche.

Die Kerberos KYC-App ersetzt Insellösungen im Compliance-Bereich durch innovative und kundenfreundliche Anwendungen. Mit digitalen KYC-Lösungen können Überprüfungen eine Geschwindigkeit erreichen, die manuell nicht möglich wäre. Im Ergebnis bedeutet dies nicht nur eine deutliche Erleichterung im Geschäftsalltag, sondern auch die Sicherheit des Unternehmens, geldwäscherechtlichen Verpflichtungen nachgekommen und für Behördenprüfungen gerüstet zu sein. Die Kerberos KYC-App bietet unter anderem die Möglichkeit, automatisierte Risikoprüfungen inklusive der Überprüfung politisch exponierter Personen (PEP-Checks), dem Sanktionslistenabgleich und dem Abgleich mit der Liste von Hochrisikoländern durchzuführen. Daneben auch die revisionssichere Dokumentation von Compliance-Prozessen als Teil der Sorgfaltspflichten. In einfachen Schritten werden Verpflichtete durch den Prozess geleitet. Nach nur wenigen Minuten erhalten Unternehmen ein Ergebnis mit einer Handlungsempfehlung auf dem Smartphone. Unternehmen können damit KYC-Prüfungen immer und überall vornehmen.

Als externer Compliance-Berater für Geldwäsche steht Kerberos Unternehmen mit folgenden Leistungen zur Verfügung:

• Umfassendes Compliance Outsourcing
• Umfassende Risiko-Analysen
• Geschäftspartner-Analyse
• Know Your Customer: Authentifizierungs- und Identifizierungsprozesse
• Compliance-Softwarelösungen (Case Management, KYC, Transaktionsmonitoring)
• Umsetzung der Richtlinien und Implementierung der Prozesse beziehungsweise Sicherungsmaßnahmen
• Compliance-Kommunikationskonzept
• Bestellung des Geldwäschebeauftragten samt Stellvertreter
• Trainingscurriculum, Schulung und Tracking des Schulungsstandes
• Whistleblower-Plattform
• Fall-Management
• Behörden-Management