Informationen zur Fachfortbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler

Fachfortbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler

In Deutschland gilt eine Weiterbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter. Vorgeschrieben sind mindestens 20 Stunden innerhalb von drei Jahren, bei denen jedoch die Kurse und Themen innerhalb gewisser Grenzen frei gewählt werden können. Dasselbe gilt für die Institution, an der die jeweilige Weiterbildung durchgeführt wird. Um die Fachfortbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler nicht nur zu erfüllen, sondern bestmöglich zu nutzen, ist es daher sinnvoll, sich intensiver mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Wer sich fortbilden muss – und wie

Die Pflicht zur Fortbildung gilt für alle Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, die aktiv in diesem Beruf tätig sind, ebenso wie für ihre Angestellten, die ebenfalls in der Immobilienverwaltung oder -vermittlung arbeiten. Ausgenommen sind somit nur jene Mitarbeiter, die rein administrativen Hilfstätigkeiten nachgehen. Unterschiede gibt es außerdem bei der Anzahl an Pflichtfortbildungen sowie dem Zeitraum, innerhalb dessen sie absolviert werden müssen: Immobilienmakler müssen innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden Weiterbildungen besuchen. Dasselbe gilt für Wohnimmobilienverwalter, die jedoch zusätzlich 20 Stunden an Weiterbildungen als Verwalter belegen müssen. Sie kommen somit auf ein Minimum von 40 Stunden innerhalb der Dreijahresfrist. Etwas mehr Zeit haben Immobilienkaufleute sowie Makler mit dem Weiterbildungsabschluss "geprüfter Immobilienfachwirt", für die die Weiterbildungspflicht erst drei Jahre nach Beginn ihrer Tätigkeit greift.

Anerkennung und Nachweise der Weiterbildungen

Wie eingangs erwähnt, können die Makler und Immobilienverwalter relativ frei wählen, wann sie eine Fortbildung belegen möchten, welche und wo. Wichtig ist jedoch, dass diese gemäß Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) anerkannt wird. Dazu zählen verschiedene Arten von Fortbildungen wie Präsenzseminare, betriebsinterne Maßnahmen oder unter gewissen Voraussetzungen ein begleitetes Selbststudium. Inhaltlich sind folgende Themenschwerpunkte möglich:

• Grundlagen der Finanzierung
• Grundlagen der Immobilienwirtschaft
• Grundlagen des Maklergeschäfts
• Grundlagen von Immobilien und Steuern
• Kaufmännische Grundlagen
• Kundenberatung
• Rechtliche Grundlagen
• Verbraucherschutz
• Verwaltung von Mietobjekten
• Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten
• Wettbewerbsrecht

Wichtig ist in jedem Fall, den Nachweis über die absolvierten Fachfortbildungen fünf Jahre lang aufzubewahren, um sie auf Nachfrage den Behörden vorzulegen. Eine zentrale Institution für diese Weiterbildungen gibt es nicht, ebenso wenig wie den Bedarf einer Zertifizierung oder staatlichen Anerkennung des Anbieters. Trotzdem müssen die Immobilienverwalter und Makler sicherstellen, dass die Fortbildung einer gewissen Qualität entspricht. Es ist daher sinnvoll, sich an renommierte Anbieter zu halten. Ein solcher Anbieter ist die Immobilienmakler Akademie mit Standorten in Berlin, Leipzig und Tutzing bei München.

Fachfortbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler

Die Fachfortbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler zu erfüllen, ist daher bei einem spezialisierten Anbieter wie der Immobilienmakler Akademie nicht nur einfach, sondern verspricht auch einen tatsächlichen Mehrwert durch qualitativ hochwertige Fachfortbildungen. Als ein Bereich der HSB Akademie bietet die Immobilienmakler Akademie ein großes Seminarangebot in den genannten Themenbereichen. Sämtliche Fortbildungen finden ab dem Jahr 2021 ausschließlich online statt und sind somit hervorragend geeignet für Immobilienmakler, die ihre Fortbildungspflicht neben der alltäglichen Arbeit erfüllen möchten beziehungsweise müssen. Alle Seminare können online gebucht werden und die Teilnehmer erhalten nach Abschluss ein offizielles Teilnehmerzertifikat der Immobilienmakler Akademie als Nachweis.