Digital Analytics: DSGVO mit zahlreichen Vorgaben
Sowohl Nutzer von Digital Analytics als auch deren Anbieter müssen den Regelungen der DSGVO entsprechen. So muss die Verarbeitung personenbezogener Daten dokumentiert, abgebildet und aufgezeichnet werden. Da Analyse-Lösungen zahlreiche Arten von personenbezogenen Daten erfassen können, sollten mit dem Anbieter folgende Fragen geklärt werden:
- Welche personenbezogenen Daten werden erfasst?
- Wie werden diese verwaltet?
- Wo werden sie gespeichert?
- Wie lange werden sie aufbewahrt?
Wichtig ist dies unter anderem, da die DSGVO verlangt, personenbezogene Daten nur so lange aufzubewahren, wie sie für den ursprünglichen Zweck notwendig sind. Ebenso müssen die Endanwender über diesen Zeitraum informiert werden.
- Welche personenbezogenen Daten werden erfasst?
- Wie werden diese verwaltet?
- Wo werden sie gespeichert?
- Wie lange werden sie aufbewahrt?
Wichtig ist dies unter anderem, da die DSGVO verlangt, personenbezogene Daten nur so lange aufzubewahren, wie sie für den ursprünglichen Zweck notwendig sind. Ebenso müssen die Endanwender über diesen Zeitraum informiert werden.
AT Internet gewährleistet vollständige DSGVO-Konformität
Ein europäischer Anbieter von Digital Analytics, der hundertprozentige DSGVO-Konformität garantiert, ist AT Internet. Als eines der weltweit führenden Unternehmen in den Bereichen Digital Analytics und Digital Intelligence realisiert AT Internet bereits seit über 20 Jahren Lösungen, die strikten Ethik-Grundsätzen folgen. Der Schutz von Nutzerdaten und Privatsphäre hat für den Anbieter höchste Priorität. So werden alle gesammelten Analysedaten ausschließlich innerhalb der EU gespeichert. IP-Adressen werden für maximal sechs Monate behalten. Das Gleiche gilt für GPS-Standortdaten, die während der Erfassung jedoch auf zwei Dezimalgrade gekürzt werden. Die abgeschnittenen Koordinaten werden dann in eine Heatmap-Grafik konvertiert, die nur Informationen auf Länderebene enthält. Vollständige Details werden niemals angezeigt. Die Cookies des Anbieters sind während eines festgelegten Zeitraums von 13 Monaten aktiv. Danach werden sie vom Endgerät des Anwenders gelöscht.
Eigentum der Daten bleibt beim Anwenderunternehmen
Wer die DSGVO-konformen Analytics-Lösungen von AT Internet nutzt, bleibt stets Eigentümer seiner Daten. Der Anbieter nutzt die gesammelten Informationen niemals für eigene Zwecke oder Korrelationen. Kunden erhalten zudem eine Datenverarbeitungsvereinbarung (Data Processing Agreement - DPA), die ein hohes Maß an Transparenz mit sich bringt. Ebenso stehen bei Bedarf spezifische Methoden wie Opt-out und "No Cookie" zur Verfügung.