Grundlagen des Wettbewerbsrechts
Das Wettbewerbsrecht regelt, inwiefern Marktmacht entsteht und genutzt werden darf. Es wird dafür unterteilt in zwei verschiedene Rechtsgebiete, und zwar
• das Lauterkeitsrecht und
• das Kartellrecht.
Diese stellen sicher, dass auf dem Markt überhaupt ein Wettbewerb stattfindet, indem beispielsweise eine übermäßige Machtstellung oder eine Preisabsprache verhindert wird. Dabei handelt es sich jedoch nur um zwei Beispiele von vielen. Das Wettbewerbsrecht ist somit ein komplexes Thema, welches von einem Anwalt viel Know-how und Erfahrung erfordert, um die richtigen Entscheidungen zu treffen.
• das Lauterkeitsrecht und
• das Kartellrecht.
Diese stellen sicher, dass auf dem Markt überhaupt ein Wettbewerb stattfindet, indem beispielsweise eine übermäßige Machtstellung oder eine Preisabsprache verhindert wird. Dabei handelt es sich jedoch nur um zwei Beispiele von vielen. Das Wettbewerbsrecht ist somit ein komplexes Thema, welches von einem Anwalt viel Know-how und Erfahrung erfordert, um die richtigen Entscheidungen zu treffen.
ZUM THEMA:
Die häufigsten Probleme für Unternehmen
Das Wettbewerbsrecht gilt für jedes Unternehmen. Die häufigsten Probleme, die sich aus den Gesetzen im der Alltagspraxis ergeben, sind Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße. Aber auch Kennzeichnungspflichten oder die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Themen, bei denen eine anwaltliche Beratung benötigt wird.
Anwalt für Wettbewerbsrecht in München
Die Münchner Rechtsanwälte Lintl und Renger stehen ihren Mandanten mit viel Erfahrung und Fachwissen zur Seite und beraten zum Beispiel im Hinblick auf die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von unternehmerischen Handlungen. Es handelt sich also um eine präventive Strategie zur Vermeidung von Konflikten mit dem Wettbewerbsrecht. Sie bieten aber auch ihre Unterstützung und Vertretung an, wenn ein Unternehmen wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt wurde. Zudem offerieren sie eine ganzheitliche Beratung bei der Gestaltung von Werbung und Internetseiten, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob diese wettbewerbswidrig sind. Das gilt beispielswiese, wenn diese unzulässige Vergleiche enthalten, unzulässige gesundheitsbezogene Angaben machen oder gegen andere gesetzliche Regelungen verstoßen.
Aber auch eine Überprüfung des Internetauftritts hinsichtlich erforderlicher Pflichtangaben und die Beratung bezüglich Kennzeichnungsplichten, zum Beispiel bei Kosmetikprodukten, Lebensmitteln oder Elektrogeräten, gehören zu den Leistungen der Münchner Rechtsanwälte Lintl und Renger. Sie vertreten ihre Mandanten außerdem in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren im Klageverfahren und sowohl als Antragsteller als auch Antragsgegner im einstweiligen Rechtsschutz. Und zuletzt stehen sie bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Onlineshops und andere Branchen beratend zur Seite.
Aber auch eine Überprüfung des Internetauftritts hinsichtlich erforderlicher Pflichtangaben und die Beratung bezüglich Kennzeichnungsplichten, zum Beispiel bei Kosmetikprodukten, Lebensmitteln oder Elektrogeräten, gehören zu den Leistungen der Münchner Rechtsanwälte Lintl und Renger. Sie vertreten ihre Mandanten außerdem in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren im Klageverfahren und sowohl als Antragsteller als auch Antragsgegner im einstweiligen Rechtsschutz. Und zuletzt stehen sie bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Onlineshops und andere Branchen beratend zur Seite.