Marken, Logos und Namen sicher schützen: Anwalt für Markenschutz bietet umfassende Unterstützung

Anwalt Markenschutz

Als Unterscheidungsmerkmal, Aushängeschild und Qualitätsversprechen in einem gelten Marken als tragende Säule des Unternehmenserfolgs. Grund genug, die Marke rechtzeitig schützen zu lassen und gegen Markenrechtsverletzungen konsequent vorzugehen. Ein Anwalt für Markenschutz kann dabei von Anfang an unterstützen.

Was macht eine Marke so wertvoll?

Eine Marke kann prinzipiell jede Kennzeichnung sein, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen seiner Mitbewerber beziehungsweise anderer Unternehmen unterscheidet. Das kann ein Logo, ein Slogan oder eine Bezeichnung, aber auch ein Multimediazeichen sein. Marken sind jedoch mehr als nur ein Unterscheidungsmerkmal - sie stehen nicht zuletzt synonym für ein Unternehmen und seine Werte und strahlen diese nach außen wie nach innen aus. Kein Wunder also, dass viele Unternehmen weder Kosten noch Mühen scheuen, um starke Marken mit großer Wirkung aufzubauen. Dies kann jedoch ein langwieriger Prozess sein, denn häufig dauert es Jahre, bis sich eine Marke fest im Bewusstsein der Menschen verankert hat und ein positives Image verkörpert. Umso wichtiger ist es, schon bei der Anmeldung der Marke alles richtig zu machen und sich effektiv vor Markenrechtsverletzungen zu schützen.

Mit einem Anwalt für Markenschutz schon bei der Anmeldung alles richtig machen

Um Markenschutz zu erhalten, muss eine Marke zunächst beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet werden. Falls das Amt keinerlei Gründe sieht, die einer Anmeldung im Wege stehen könnten - etwa die fehlende Unterscheidungskraft -, wird die Marke in das Register des DPMA aufgenommen und ist somit markenrechtlich geschützt. Kein allzu komplexer Vorgang, der allerdings auch seine Tücken haben kann, wie die Rechtsanwälte Gregor Lintl und Christian Renger aus ihrer mehrjährigen Tätigkeit als Anwälte für Geistiges Eigentum wissen. Deshalb bieten sie ihren Mandanten bereits vor der Anmeldung eine eingehende Beratung und besprechen dabei unter anderem, ob und falls ja welche Hürden einer Anmeldung im Wege stehen, welche Waren- und Dienstleistungen überhaupt Markenschutz erhalten und in welchen Ländern dieser Schutz Gültigkeit haben soll.

Ein Anwalt für Markenschutz, der Verstöße schnell aufspürt und wirksam bekämpft

Angesichts der vielen bereits existierenden Marken und der Fülle an Neuanmeldungen, die Jahr für Jahr hinzukommen, ist es keine Seltenheit, dass eine Neuanmeldung die Rechte einer bereits eingetragenen Marke verletzt. Da die Ämter zwar die Unterscheidungskraft einer Marke prüfen, aber nicht, ob sie sich tatsächlich signifikant von älteren Marken unterscheidet, liegt es an den Unternehmen selbst, hier für hinreichenden Schutz zu sorgen. Diese Aufgabe übernehmen die Rechtsanwälte Lintl und Renger, indem sie sowohl den Markt als auch die Register laufend überprüfen und gegen verwechslungsähnliche Neuanmeldungen vorgehen. Schnelles Handeln ist hierbei entscheidend, da eine Anmeldung innerhalb der ersten drei Monate nach Anmeldung relativ schnell und unkompliziert werden kann. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Löschung der Marke zwar immer noch möglich, aber aufwendiger. Die Rechtsanwälte Lintl und Renger vertreten die Rechte ihrer Mandanten aber auch dann, wenn sie sich im Widerspruchs- oder Verletzungsverfahren als Beklagte wiederfinden.