Unzulässige Abschalteinrichtungen
Nach Recherchen des "Handelsblatts" und des Bayerischen Rundfunks waren die zurückgerufenen Fahrzeuge mit vier unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen. Die Audi AG hat hingegen versichert, dass die neueren Dieselmodelle den Richtlinien entsprechen. Zuvor waren alle Audis mit dem Motor EA189 zurückgerufen worden, dabei handelte es sich um insgesamt 151.000 Fahrzeuge. Audi wollte nach dem "Dieselgipfel" im August 2017 mittels eines Software-Updates rund 850.000 V6- und V8-Fahrzeuge nachrüsten. Dennoch gehen Experten davon aus, dass es noch eine Reihe von Audi-Fahrzeugen mit Abschalteinrichtungen gibt, die noch nicht erfasst wurden.
Anwalt berät zum Abgasskandal um Audi
Die Rechtsanwaltskanzlei Marco Manes hat sich auf das Thema Abgasskandal spezialisiert und empfiehlt allen Fahrern eines Audi-Diesels, ihr Fahrzeug darauf überprüfen zu lassen, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist. Letztlich geht es für die Besitzer um viel Geld, denn die Diesel-Fahrzeuge verlieren enorm an Wert. Darum können sie auch berechtigte Ansprüche auf Schadenersatz bei der Audi AG geltend machen. Anwalt Marco Manes hilft dabei, alle Möglichkeiten zu nutzen, um eine Rückgabe des Fahrzeugs und damit eine Erstattung des Kaufpreises zu erreichen. Es ist übrigens dabei nicht entscheidend, ob es sich um ein Neu- oder ein Gebrauchtfahrzeug handelt.
Gerichte zeigen sich verbraucherfreundlich
Rechtsanwalt Marco Manes kennt sich zudem im Bereich des Widerrufs von Darlehensverträgen aus, deshalb prüft er für seine Mandanten, ob bei der Finanzierung eines Fahrzeugs Fehler bei der Widerrufsbelehrung vorliegen. In einem solchen Fall ist es möglich, den gesamten Vertrag und damit auch den Kauf des Wagens rückgängig zu machen. Die Gerichte sind mittlerweile verbraucherfreundlicher geworden und sprechen der Audi AG keine Nutzungsentschädigung mehr zu, sodass der Besitzer den vollen Kaufpreis zurückerhält. Darüber hinaus gibt es Land- und Oberlandesgerichte, die die Automobilhersteller sogar zur Erstattung einer Verzinsung in Höhe von vier Prozent ab Kauf des Wagens verurteilen. Die Chancen für die geprellten Audi-Besitzer sind also deutlich gestiegen, und die Kosten für den Anwalt werden in den meisten Fällen von der Rechtsschutzversicherung übernommen.