Adressen kaufen kann sich lohnen

Adressen kaufen

Datenhandel und Adresskauf sind durch die neuen Medien und die Datensammelwut von Großkonzernen derart in Verruf geraten, dass mit der DSGVO sogar eine neue Gesetzesgrundlage geschaffen wurde. Warum lohnt es sich trotzdem, Adressen zu kaufen und ist das überhaupt noch legal?

Werbung in Zeiten der DSGVO

Address-Base ist ein Adressverlag, der einen beliebten Onlineshop für Firmenadressen betreibt. Der Kundenzustrom nimmt auch in Zeiten nach der DSGVO keinen Abriss. "Kurz vor und kurz nach der Umstellung auf die DSGVO haben wir durchaus einen Einbruch an Anfragen erlebt. Mittlerweile können wir uns aber nicht mehr beklagen. Das anfängliche Zögern hat vermutlich durch die verhältnismäßig milden und wenigen DSGVO-Urteile nachgelassen", so Robert Hoppe, Geschäftsführer der Address-Base GmbH & Co. KG.

Kein Wunder, viele Unternehmen wachsen hauptsächlich durch Neukundenakquise. Ganze Industriezweige wie Werbeagenturen, Versandunternehmen oder Druckereien leben von Direktmarketing, genauer von der Gestaltung und Versendung von Werbemitteln an potentielle Neukunden. Um Direktmarketing betreiben zu können, müssen Adressen der jeweiligen Zielgruppe bei Anbietern wie Address-Base gekauft werden.

Was ist Direktmarketing überhaupt?

Direktmarketing setzt auf die direkte Ansprache eines individuellen Ansprechpartners. Das kann eine Firma sein oder eine konkrete Person. Direktmarketing beinhaltet Werbesendungen per E-Mail oder Post, aber auch Telefonmarketing oder Faxwerbung.

Viele dieser Werbeformen sind heute ohne Werbeeinwilligung nicht mehr legal und deswegen zur Neukundenakquise nicht geeignet. Wofür eine Werbeeinwilligung notwendig ist, wird im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Postalisches Direktmarketing gilt zumindest vor dem Hintergrund des UWG weiterhin als unproblematisch.

Warum sich Adresskauf lohnt

Neukundenakquise per Post ist also zulässig. Jetzt stellt sich die Frage nach der Beschaffung passender Adressen. Natürlich kann man einen Mitarbeiter zur Recherche abbestellen und etliche Online-Quellen durchforsten lassen. Das ist eine sehr langwierige und fehleranfällige Arbeit. Außerdem hat man keine Garantie dafür, dass die online dargestellten Adressen tatsächlich noch existieren.

Als Alternative bietet sich der Kauf von Adressen an. Das spart viel Zeit und letztlich auch Geld. Adressverlage können Adressen wegen der hohen Auflage zu geringen Centpreisen anbieten. Das schafft kein Mitarbeiter mit Eigenrecherche. Darüber hinaus nutzen Adressverlage in der Regel verschiedene Quellen, die sie gegeneinander abgleichen. Somit können sie für höchstmögliche Vollständigkeit und Aktualität garantieren.

Welche Qualität kann man erwarten?

Auch wenn Adresshändlern viele Prüfmechanismen zur Verfügung stehen, können sie keine hundertprozentige Erreichbarkeit garantieren. Die meisten Karteileichen werden erst durch irrgeleitete Briefe identifiziert und nicht vom Betroffenen selbst abgemeldet. Entsprechend können im Einzelfall Jahre vergehen, bis eine Karteileiche entdeckt wird.
Es muss also auch bei gekauften Adressen mit Irrläufern gerechnet werden. Faktoren wie die Region oder die Branche haben zudem einen sehr großen Einfluss auf die individuelle Anzahl an Irrläufern. Irrläuferquoten von bis zu zehn Prozent sind nicht unüblich.

Ist Adresshandel eigentlich noch erlaubt?

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO herrscht selbst bei Adresshändlern Unsicherheit darüber, was eigentlich noch erlaubt ist. Die Datenschutzberater und Rechtsbeihilfen der größten Datenverarbeitungsunternehmen haben sich hingesetzt und die DSGVO auf Passagen untersucht, die den Adresshandel legalisieren. Und sie sind fündig geworden.

Tatsächlich wird Direktmarketing in der DSGVO als ein berechtigtes Interesse bezeichnet. An anderer Stelle wird ein berechtigtes Interesse als hinreichender Grund für die Verarbeitung personenbezogener Daten genannt. Zumindest dann, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen nicht überwiegt.

Ob jetzt das Unternehmensinteresse oder das des Betroffenen überwiegt, sollte in einer Interessenabwägung festgehalten werden. Ob diese wiederum vor Gericht besteht, muss sich noch mit einem entsprechenden Grundsatzurteil zeigen.

Adressen kaufen bei Address-Base

Der Adresshändler Address-Base klärt seine Kunden im firmeneigenen Blog und in den FAQs offen über die datenschutzrechtlichen Hintergründe auf. Dem Unternehmen ist ein fairer Umgang mit den Kunden sehr wichtig. Das spiegelt sich auch in der günstigen Preisgestaltung wider.

Kunden können bei Address-Base direkt im Shop bestellen und die Adressen sofort herunterladen oder aufwändigere Anfragen mit dem gut geschulten Kunden-Service besprechen. Es steht eine Auswahl aus über 4,5 Millionen Firmenadressen zur Verfügung, die auf rund 6.500 Branchenpakete verteilt sind.

Die Datensätze beinhalten bei Address-Base neben der postalischen Anschrift und der Brancheneinordnung, soweit vorhanden, auch weitere wertvolle Informationen ohne Aufpreis. Das können zum Beispiel die Unternehmenswebsite, eine E-Mail Adresse, die Telefonnummer oder ein Ansprechpartner sein.

Durch teils täglich mit den Quellen abgeglichene Datenbanken kann Address-Base über sämtliche Informationen hinweg eine durchschnittliche Erreichbarkeitsquote von 90 Prozent gewährleisten.