So wird die Studienplatzklage erfolgreich

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Der Studiengang und die Wunsch-Uni sind ausgewählt und die Bewerbung ist fristgerecht eingereicht. Dann kommt der Ablehnungsbescheid. Das muss aber nicht das Aus des Studien-Traums bedeuten, denn generell ist eine Studienplatzklage immer möglich - mit der Hilfe eines spezialisierten Fachanwalts können die Erfolgschancen bestmöglich ausgeschöpft werden.

Die Gründe für Zulassungsbeschränkungen

Ungefähr die Hälfte der Studiengänge in Deutschland ist zulassungsbeschränkt. Die Gründe hierfür liegen in den jeweiligen Belastungsgrenzen einer Hochschule und der Attraktivität des Standortes. So sind vor allem Studienplätze in Großstädten gefragt und deshalb schwieriger zu bekommen. Die beliebten Studiengänge sind dann mit einem hohen NC (Numerus Clausus) belegt, sodass Studienbewerber abiturnotenbedingt auf langen Wartelisten landen beziehungsweise abgelehnt werden.

Die Bewerber auf der Warteliste haben eine geringe Chance im Nachrückverfahren. Denn im Normalfall werden Anträge der Bewerber bei mehreren Hochschulen gestellt, obwohl letztlich jeweils natürlich nur ein Studienplatz benötigt wird. Deshalb sind nach der Beendigung der Einschreibungsfristen wieder Plätze frei, die im Nachrückverfahren verteilt werden.

Sollen wiederholte Bewerbungen und unter Umständen viele Wartesemester vermieden werden, gibt es auch die Möglichkeit, zu klagen.

In die Uni einklagen

Nach einer vollständigen und fristgerecht eingereichten Bewerbung, die abgelehnt wurde, ist es immer auch möglich, eine Studienplatzklage zu wagen, wenn die jeweiligen Verfahrensvoraussetzungen erfüllt sind. Über diese wird ein auf Studienplatzklagen spezialisierter Fachanwalt aufklären. Wird die Studienplatzklage fachgerecht ausgeführt, sind die Erfolgschancen hoch.

Der sogenannte außerkapazitäre Antrag wird mit dem offiziellen Bewerbungsverfahren kombiniert und ist auf mögliche weitere Kapazitäten einer Hochschule gerichtet. Die beklagte Universität beziehungsweise Hochschule muss dann begründen, dass das Fassungsvermögen tatsächlich voll ausgeschöpft ist. In diesem Verfahrensstadium kann es bereits zu einem Vergleich kommen: Die Hochschule bietet dem Kläger einen Studienplatz an. Der Antragsteller muss in der Regel nur die auf seiner Seite anfallenden Kosten tragen.

Das Verwaltungsgericht kann aber auch zusätzliche Studienplätze berechnen, die entweder den Klägern zugewiesen werden oder im Falle einer höheren Anzahl an Klägern als nachberechnete Studienplätze in einem Losverfahren vergeben werden. In diesem Zusammenhang ist die Abiturnote nicht relevant. War das Eilverfahren neben der Studienplatzklage hingegen in der ersten Instanz nicht erfolgreich, kann ein Beschwerdeverfahren durchgeführt werden.

Die Dauer einer Studienplatzklage hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann zwischen einem Monat und anderthalb Jahren liegen. Die Zeitspanne ist unter anderem vom jeweiligen Verwaltungsgericht und dessen Auslastung abhängig. Auch die Anzahl der Instanzen, die durchlaufen werden, ist ausschlaggebend. Zuletzt ist der zeitliche Ablauf auch studiengangabhängig, da einige nur einmal jährlich beginnen.

Die Kosten einer Studienplatzklage verteilen sich in der Regel auf vier Posten: Gerichtskosten, Kosten für den eigenen und gegnerischen Rechtsanwalt sowie behördliche Verfahrenskosten. Die Streitwerte liegen normalerweise zwischen 1000 und 5000 Euro - abhängig von der Anzahl der Universitäten, bei denen geklagt wird, und der Instanzen, die durchlaufen werden.

Viele junge Menschen sind verunsichert und scheuen die Kosten, die bei einer Klage anfallen können. Zudem erfordert eine erfolgreiche Studienplatzklage ein umfassendes Hintergrundwissen, weswegen eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei der richtige Ansprechpartner ist.

Die Studienplatzklage mit Erfolgschancen

Dr. Heinze & Partner mit Sitz in Hamburg, Berlin und Wollerau bei Zürich haben sich auf Studienplatzklagen spezialisiert. Bundesweit kennen sich die Spezialisten mit den entsprechenden Studienordnungen aus und beraten die angehenden Studenten professionell und umfassend.

Ist ein schwieriges Bewerbungsverfahren im Vorfeld absehbar, helfen die Experten mit einer umfassenden Analyse der jeweiligen Wünsche und Möglichkeiten weiter. Dies ermöglicht eine individuelle, auf den Bewerber zugeschnittene Strategie. Die Anwälte überprüfen des Weiteren, an welcher Hochschule sich eine Klage überhaupt lohnt oder ob eine Bewerbung für eine später erfolgreiche Klage empfehlenswert ist. Da eine Klage bis zu achtzehn Monate dauern kann, empfehlen die Experten den Studienbewerbern, sich frühzeitig zu informieren und eine ausführliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

So können die Zugangshürden erfolgreich umgangen und der Weg zum Wunsch-Beruf begonnen werden.