Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) muss schnell umgesetzt werden

EU Datenschutzverordnung GDPR

Die Zeit drängt: Bald tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) endgültig in Kraft. Am 14. April 2016 wurde die neue Rechtsvorschrift formell verabschiedet, aber es gibt eine rund zweijährige Übergangsphase, in der die Unternehmen sich um die Umsetzung kümmern können. Am
25. Mai 2018 endet der Countdown, wer danach gegen die neuen Vorschriften verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen, die bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes betragen können. Mit der neuen Verordnung der Europäischen Union sollen die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vereinheitlicht werden. Ziel ist es, den Schutz der Daten innerhalb der EU zu gewährleisten sowie den freien Datenverkehr innerhalb der EU zu sichern. Zudem sollen Daten nur erhoben werden, wenn sie für den gewünschten Dienst wirklich erforderlich sind.

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (GDPR)

Die neue Datenschutz-Grundverordnung - General Data Protection Regulation (GDPR) - soll Unternehmen und Endkunden gleichermaßen Vorteile bringen. Sie ist notwendig geworden, weil die alte Richtlinie mittlerweile
20 Jahre alt ist und damit aus den Zeiten stammt, in denen das Internet noch keine tragende Rolle gespielt hat. Mehrere Ziele stehen im Fokus der GDPR: Das Einholen von Auskünften zu den eigenen Daten soll vereinfacht werden, damit die Betroffenen erfahren können, was mit ihren Daten passiert. Ein weiteres Ziel ist das "Recht auf Vergessenwerden", das heißt, dass eine Person ein Anrecht auf Löschung hat, sofern es keine legitimen Gründe dafür gibt, diese Daten weiter aufzubewahren. Zudem soll die Meldung von Datenschutzverletzungen innerhalb der EU einheitlich behandelt werden.

IT-Abteilungen stehen vor großen Herausforderungen

Die neuen Richtlinien stellen so manches Unternehmen vor echte Herausforderungen. Für viele wird es schon jetzt knapp, den Zeitplan bis 2018 auch wirklich einhalten zu können, denn der Aufwand zur Umsetzung ist recht umfangreich. Vor allem für die IT steht eine Menge Arbeit an, um alle Daten sicher im Blick zu behalten. Die IT-Assets müssen gefunden und überprüft werden, um einen Überblick über die Daten zu erhalten. Denn Datenverlust oder Datenschutzverletzungen können massive Strafen zur Folge haben. Gravierende Verletzungen müssen unverzüglich den nationalen Behörden gemeldet werden.

IT-Systemhäuser helfen bei der Implementierung von Lösungen

Um die Datenschutzverordnung rechtssicher einhalten zu können, werden zentralisierte Daten als technische Grundlage benötigt. Dabei helfen spezialisierte IT-Systemhäuser, die sich auf die IT-Infrastruktur beziehen. Sie bieten die notwendige Beratung und Implementierung der richtigen Lösungen. Die teamix GmbH hilft jedem Unternehmen, die Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten, indem sie von der Beratung über die Bestandsaufnahme bis hin zur Umsetzung bundesweit zur Verfügung steht.